Telefon: +49-9721-5418470
1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen Flyermaschine GmbH & Co. KG, Brückenstraße 7, 97421 Schweinfurt, im Folgenden „Flyermaschine“ genannt, und dem jeweiligen Kunden.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Flyermaschine hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
3. Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist die Erbringung von Werkleistungen.
4. Der Vertragsschluss findet wie folgt statt:
a) Der Kunde kann ausschließlich über die Website des Verkäufers eine Bestellung der Ware vornehmen . Nach Absendung der Bestellung erhält der Kunde eine Bestellbestätigung per E-Mail, in welcher seine Daten und seine Bestellung noch einmal aufgeführt sind. Mit dieser Bestellbestätigung erklärt Flyermaschine die Annahme des Vertragsschlusses.
b) Zeitweise werden von Flyermaschine auch so genannte holländische Auktionen eingestellt. Hierbei handelt es sich um Auktionen, in der von oben herab Beträge von den Kunden genannt werden, bis ein Erster auf dieses Angebot eingeht. Sowohl das Einstellen eines Angebots durch Flyermaschine als auch die Abgabe eines Gebots auf eine eingestellte Werkleistung durch einen bietenden Kunden stellt eine rechtsverbindliche, auf den Abschluss eines Vertrags über die eingestellte Werkleistung gerichtete Willenserklärung dar. Ein Vertragsschluss kommt zwischen Flyermaschine als Anbieter und dem Kunden mit Drücken des "Jetzt zuschlagen" – Buttons zustande. Flyermaschine bestimmt als Anbieter einen Startpreis und eine Frist (Angebotsdauer), binnen deren das Angebot per Gebot angenommen werden kann. Beide Parteien sind an die sich für die jeweilige Vertragsart ergebenden tatsächlichen und rechtlichen Folgen gebunden.
c) Stellt Flyermaschine auf der Flyermaschine-Website einen Artikel im Angebotsformat „Auktion“ ein, gibt Flyermaschine ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt Flyermaschine einen Startpreis und eine Frist (Angebotsdauer), binnen derer das Angebot per Gebot angenommen werden kann. Der Kunde kann auf das eingestellte Angebot über den „Bieten“-Button ein Gebot abgeben. Dieses Gebot stellt eine rechtsverbindliche, auf den Abschluss eines Kaufvertrags gerichtete Willenserklärung dar. Dieses Angebot erlischt, wenn ein anderer Nutzer während der Laufzeit der Auktion ein höheres Angebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch Flyermaschine kommt zwischen Flyermaschine und dem Höchstbietendem ein Vertrag über die Erstellung eines Werkes zustande, es sei denn Flyermaschine war gesetzlich dazu berechtigt, das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Kunden, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und Flyermaschine kein Vertrag zustande. Flyermaschine kann für eine Auktion unter bestimmten Voraussetzungen einen Mindestpreis festlegen, der vom Startpreis abweicht. In diesem Fall kommt ein Vertragsschluss nicht zustande, wenn das Gebot des Höchstbietenden bei Ablauf der Auktion den Mindestpreis nicht erreicht. Die Abgabe von Geboten mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse (z.B. so genannten "Sniper"-Programmen) ist verboten.
5. Alle Preisangaben verstehen sich als Brutto-Europreise.
6. Der Vertragstext wird dem Kunden nach der Bestellung per Email übersandt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit offen auf der Internetseite von Flyermaschine abrufbar. Darüber hinaus kann der Kunde, welcher ein Kundenkonto angelegt hat, seine jeweiligen Bestellungen über sein Kundenkonto jederzeit nach Vertragsschluss aufrufen.
1. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da die Produkte speziell nach den Anforderungen des Auftraggebers angefertigt werden und nicht an Dritte weiterveräußert werden können. Dies ist eine Ausnahme des Widerrufsrechts laut § 312g Abs. 1 Nr. 1 BGB: "Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind."
2. Der Auftraggeber kann seine Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen in Textform stornieren, sofern er noch keine Druckdaten an den Auftragnehmer übermittelt hat. Bei Stornierungen durch den Auftraggeber, die nach der Übermittlung der Druckdaten erfolgen, wird vom Auftragnehmer geprüft, inwiefern eine Stornierung möglich ist. Befindet sich der Auftrag bereits im Auftragsstatus "im Druck", ist eine Stornierung nicht mehr möglich.
Stornierungen sind schriftlich einzureichen:
per E-Mail an info@flyermaschine.ch,
per Fax an +49 - 9721 - 5418471, oder
postalisch an
Flyermaschine GmbH & Co. KG
Brückenstraße 7
97421 Schweinfurt
1. Bei einem Versand der Ware innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist der Versand für den Kunden kostenfrei. Bei einem Versand der Ware außerhalb der Bundesrepublik Deutschland trägt der Kunde die Versandkosten ab dem Ort der Niederlassung von Flyermaschine gemäß der unter http://www.flyermaschine.ch/FAQ/#row_451337 einsehbaren Versandkostentabelle.
2. Der Kaufpreis kann durch Vorauskasse, ClickandBuy, Kreditkarte, Lastschrift (ab der dritten Bestellung), PayPal, Überweisung auf Rechnung (ausschließlich für Behörden) oder per Nachnahme entrichtet werden.
3. Flyermaschine versendet grundsätzlich elektronische Rechnungen im PDF-Format. Der Kunde erklärt sich durch Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit dem Erhalt solcher Rechnungen einverstanden. Es besteht die Möglichkeit, im Warenkorb durch Buchung der Serviceleistung „Papier-Rechnung“ (Aufpreis: 5,95 € inkl. MwSt.) die Rechnung zusätzlich als Papierdokument anzufordern.
4. Flyermaschine verpflichtet sich, nach Eingang der Bestellung des Kunden und im Falle der Zahlung durch Vorauskasse, ClickandBuy, Kreditkarte oder PayPal nach der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, unverzüglich mit der Herstellung des Werkes zu beginnen und dieses nach Herstellung auf dem Postweg an den Kunden zu übersenden, sofern Flyermaschine nicht bei der Bestellung auf andere Lieferfristen hingewiesen hat. Flyermaschine verpflichtet sich, nach Eingang der Bestellung des Kunden und im Falle der Zahlung durch Überweisung nach Rechnungstellung, Lastschrift oder bei Nachnahme, unverzüglich nach Vertragsschluss mit der Herstellung des Werkes zu beginnen und dieses nach Herstellung auf dem Postweg an den Kunden zu übersenden, sofern Flyermaschine nicht bei der Bestellung auf andere Lieferfristen hingewiesen hat. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
5. Flyermaschine übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Flyermaschine ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit es trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Leistungsgegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit von Flyermaschine für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Flyermaschine wird in diesem Fall den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und diesem eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. Flyermaschine behält sich für diesen Fall vor, eine preislich und qualitativ gleichwertige Ware anzubieten, mit dem Ziel, einen neuen Vertrag über den Kauf der preislich und qualitativ gleichen Ware abzuschließen.
6. Der Kunde erklärt durch Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat und somit geschäftsfähig ist, oder falls der Kunde das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat, erklärt er durch Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass er das 7. Lebensjahr vollendet hat und vor dem Bestellvorgang die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters eingeholt hat. Flyermaschine weist darauf hin, dass ihm entstandene Schäden, die durch falsche Altersangaben, falsche Adressangaben oder Spaßbestellungen entstehen, gegen den Kunden geltend gemacht werden.
1. Für Mängel der Waren haftet Flyermaschine grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Das Werk ist demnach frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Dies gilt insbesondere dann, wenn von Flyermaschine Proofs übersandt hat und diese vom Kunden bestätigt werden. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Werk frei von Sachmängeln, wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werks erwarten kann.
2. Flyermaschine führt alle Aufträge, sofern nicht anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Die Daten sind ausschließlich in den Auftragsformularen von Flyermaschine angegebenen Dateiformaten anzuliefern. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung sorgfältig zu prüfen, ob diese für den auszuführenden Druckauftrag geeignet sind. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von Flyermaschine zu verantworten sind.
3. Flyermaschine haftet grundsätzlich nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden.
4. Die Haftungseinschränkungen nach den vorangegangenen Nummern gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, beim arglistigen Verschweigen von Mängeln, Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten).
5. Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware Flyermaschine zu melden.
6. Der Kunde hat für den Fall der Geltendmachung eines Mängelanspruches gegen Flyermaschine ein Recht auf Nacherfüllung, d.h. Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Seine sonstigen Rechte aus § 437 BGB bleiben unberührt. Flyermaschine kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 BGB verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht von Flyermaschine, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt. Liefert Flyermaschine zum Zwecke der Nacherfüllung ein mangelfreies Werk, so kann Flyermaschine vom Käufer, der Unternehmer ist, Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 BGB verlangen. Ist der Käufer Verbraucher, so kann Flyermaschine von ihm ebenfalls Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 BGB verlangen, allerdings nur mit der Maßgabe, dass Nutzungen nicht herauszugeben oder durch ihren Wert zu ersetzen sind.
7. Sollte sich nach Prüfung des beanstandeten Werkes herausstellen, dass kein von Flyermaschine zu vertretener Mangel vorliegt, behält sich Flyermaschine vor, die Kosten für die ungerechtfertigte Inanspruchnahme gegen den Kunden zu prüfen und gegebenenfalls geltend zu machen.
8. Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen von Flyermaschine gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche oder sonstige leistungsschutzrechtliche Vorschriften verstoßen.
9. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet sicherzustellen, dass die an Flyermaschine von ihm überlassenen Grafiken, Texte, Bilder, Fotos und Dateien für die vertraglich vereinbarten, von Flyermaschine zu erbringenden Leistungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen.
10. Sofern Dritte Ansprüche nach den vorranggegangenen Ziffern 8 und 9 gegenüber Flyermaschine geltend machen, wird Flyermaschine den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, Flyermaschine insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, Flyermaschine bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit Flyermaschine kein Mitverschulden zur Last fällt.
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Flyermaschine.
2. Wenn der Kunde Unternehmer ist, soll weiterhin Folgendes gelten:
a) Dem Kunden ist es gestattet, die gelieferte Ware zu verarbeiten, mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Bei der Verarbeitung mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen steht diesem Miteigentum an der Neuware in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Gegenstandes zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung ergibt.
b) Für den Fall der Veräußerung der gelieferten Ware oder der Neuware tritt der Kunde hiermit seine Ansprüche aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an Flyermaschine ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von Flyermaschine in Rechnung gestellten Betrag dieser gelieferten Ware entspricht. Der an Flyermaschine abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.
c) Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der in diesem § 4 (Eigentumsvorbehalt) abgetretenen Forderungen befugt. Der Kunde wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an Flyermaschine weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, ist Flyermaschine berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Außerdem kann Flyermaschine nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretene Forderung verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber dem Dritten verlangen.
d) Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die Flyermaschine zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird Flyermaschine auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Flyermaschine steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
1. Wenn der Kunde Unternehmer ist, dann geht beim Versand der Ware die Gefahr bereits mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Unternehmer über. Bei Verbrauchern liegt der Gefahrübergang erst bei Übergabe der Ware an den Kunden vor.
2. Der Kunde, der kein Verbraucher ist, gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet hat. Verbraucher geraten ebenso innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug, wenn sie auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufforderung hingewiesen werden.
Im Falle der Rücksendung der Ware im Rahmen der Gewährleistung hat der Kunde grundsätzlich die freie Wahl der Rücksendungsart. Jedoch kann Flyermaschine vom Kunden die Mehrkosten für die Rücksendung erstattet verlangen, wenn der Kunde ohne besondere Veranlassung eine teurere Rücksendungsart gegenüber der Hinsendung gewählt hat.
Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine für die Auftrags- und Bestellabwicklung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Er stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Dem Kunden steht das Recht zu, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Flyermaschine verpflichtet sich für den Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Kundenstammdaten, es sei denn, ein Bestellvorgang ist noch nicht vollständig abgewickelt. Die Löschung erfolgt unter Berücksichtigung der Einschränkungen durch das Finanzamt.
1. Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Werkvertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar, wenn der Kunde kein Verbraucher ist.
2. Sofern die Parteien Kaufleute sind, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt des Sitzes von Flyermaschine als Gerichtsstand vereinbart.
3. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.
-DIN A6
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Wir haben festgestellt, dass du mit einer sehr alten Browserversion versuchst, unser Internetangebot aufzurufen. Die Technik schreitet schnell voran, insbesondere im Internet-Zeitalter, und Browser werden regelmäßig durch deren Anbieter aktualisiert - da kann man schonmal den Überblick verlieren, das verstehen wir. Da wir jedoch auch der überwiegenden Mehrzahl unserer Kunden ein sympathisches Einkaufserlebnis bieten möchten, sind wir an bestimmte Standards gebunden. Da kann es schonmal vorkommen, dass Dinge nicht so aussehen, wie sie sollen, wenn ein Browser diese Standards nicht erfüllt.
Leider scheint dies bei dir der Fall zu sein. Wir bitten dich daher, sich dem Großteil unserer Kunden anzuschließen und eine neuere Version deines Browsers oder eines anderen Browsers zu verwenden, wenn du unser Internetangebot weiter nutzen möchtest.
Für dein Verständnis bedanken wir uns ganz herzlich!
Dein Flyermaschine-Team